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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der XEAS GmbH

1. Geltungsbereich

  1. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (zukünftig nur noch „AGB“ genannt) gelten für Rechtsgeschäfte zwischen der XEAS GmbH (zukünftig nur noch „XEAS“ genannt) und Kunden betreffend die Zurverfügungstellung, Betrieb, Wartung und Nutzung des von der XEAS bereitgestellten Dienstes zur Verwaltung der Passwörter der Kunden.
  2. Von diesen AGB abweichende Bedingungen oder AGB des Kunden haben keine Gültigkeit, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zwischen XEAS und dem Kunden vereinbart wurden. Die AGB des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn diese vorab an XEAS übermittelt und von XEAS nicht widersprochen werden.

 

2. Vertragsgegenstand

  1. Gegenstand der Dienstleistung der XEAS ist die Zurverfügungstellung, Betrieb und Wartung der mobilen und der Web-Applikation zur Erfassung und Verwaltung von Passwörtern der Mitarbeiter des Kunden in der jeweils aktuellen Version (zukünftig „System“ genannt). Der Kunde kann über das System Passwörter abspeichern und auf diese zugreifen.
  2. Ausdrücklich wird festgehalten, dass eine Einschulung in das System nicht vom Serviceentgelt umfasst ist, sofern dies nicht ausdrücklich und abweichend von dieser Bestimmung vereinbart wird. Sollte eine Einschulung vereinbart werden, so liegt es im ausschließlichen Ermessen von XEAS wie die Einschulung gestaltet wird.
  3. XEAS ist berechtigt, Dritte mit der Erfüllung ihrer Verpflichtung zu beauftragen.
  4. Ohne Zustimmung der XEAS ist der Kunde nicht berechtigt, Rechte aus diesen AGB oder anderen mit XEAS abgeschlossenen Vereinbarungen an Dritte abzutreten.

 

3. Vertragsabschluss

Nach entsprechender Anfrage des Kunden übermittelt XEAS gemeinsam mit den gegenständlichen AGB ein Anbot, welches eine Gültigkeit von 14 Tagen hat, sofern nicht eine längere Gültigkeitsdauer auf dem Anbot vermerkt ist. Weiters übermittelt XEAS das technische Anforderungsprofil an den Kunden, um die Voraussetzungen des Betriebs des Systems mitzuteilen. Mit schriftlicher Annahme dieses Anbots durch den Kunden bestätigt dieser einerseits das Vorliegen der technischen Voraussetzungen und kommt andererseits der Vertrag zwischen XEAS und dem Kunden für unbestimmte Zeit zustande. Der Beginn richtet sich sodann nach dem im Anbot enthaltenen Termin. Sollte ein solcher nicht vorhanden sein, beginnt das Vertragsverhältnis frühestens mit der Zurverfügungstellung der Login-Daten durch XEAS (vgl. Punkt 4.a).

 

4. Rechte des Kunden

  1. Nach Vertragsabschluss übermittelt XEAS dem Kunden binnen angemessener Frist die Login-Daten für den erstmaligen Einstieg in das System unter Bekanntgabe der hiezu notwendigen Internet-Adresse.
  2. Dem Kunden steht das entgeltliche, ausschließliche Nutzungsrecht des Systems während des aufrechten Vertrages zu.
  3. Der Kunde kann weitere Nutzer zum Kundenkonto des Kunden anlegen. Sofern erforderlich, werden zusätzliche Login-Daten dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Abrechnung der angemeldeten Nutzer erfolgt jeweils zum Monatsende (siehe Punkt 7), sofern nicht anderes ausdrücklich vereinbart wird.

 

5. Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, alle Nutzer rechtzeitig vor Beginn der Nutzung über die Voraussetzungen, Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Nutzung des Systems zu informieren und die Nutzer auf Einhaltung der getroffenen Vereinbarung hinzuweisen. Der Kunde haftet für alle Pflichtverletzungen der ihm zugeordneten Nutzer sowie sonstiger Dritter, die innerhalb der vom Kunden beherrschbaren Sphäre Pflichtverletzungen begehen.
  2. Der Kunde und die von ihm namhaft gemachten Nutzer sind verpflichtet, die zur Nutzung des Systems erforderlichen Login-Daten (insbesondere Benutzername und Passwort) geheim zu halten, geschützt aufzubewahren und durch geeignete Vorkehrungen vor unbefugtem Zugriff durch Dritte zu bewahren. Es ist dem Kunden und den Nutzern untersagt, deren Login-Daten Dritten zur Verfügung stellen, die Nutzung ist nur persönlich durch den Kunden oder die Nutzer zulässig. In diesem Zusammenhang verpflichtet sich der Kunde und auch die Nutzer das verwendete Passwort in regelmäßigen Abständen zu ändern.
  3. Sofern der Kunde unter Verwendung der Dienstleistungen der XEAS personenbezogene Daten verarbeitet und kein gesetzlicher Erlaubnistatbestand gegeben ist, hat er die erforderliche Einwilligung der jeweils betroffenen Person einzuholen. Der Kunde hat überdies alle auf ihn anwendbaren in- und ausländischen Regelungen über personenbezogene Datenverarbeitungen einzuhalten und XEAS von allfälligen Ansprüchen Dritter schad- und klaglos zu halten.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, in das System und in die Cloud keine Inhalte zu speichern oder sonstwie zu verarbeiten, die gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine beleidigenden, rassistischen, pornografischen, terroristischen oder anderweitig (straf)rechtswidrigen Inhalte sowie keine die Urherber- und Persönlichkeitsrechte von Dritten verletzenden Inhalte zu speichern oder sonstwie zu verarbeiten. Eine Privatnutzung in Bezug auf das Speichern oder sonstige Verarbeiten von privaten Inhalten, bei denen Urheberrechte Dritter verletzt werden ist ebenfalls nicht zulässig. Für eine allfällige Lizenzierung urheberrechtlich relevanter Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich und hält XEAS diesbezüglich völlig schad- und klaglos.
  5. Der Kunde ist verpflichtet, unbefugten oder missbräuchlichen Zugriff auf das System, sowie sonstige sicherheitsrelevante Umstände (insbesondere Hackerangriffe etc.) unverzüglich nach Bekanntwerden oder bei Vorliegen des Verdachts des Vorliegens eines derartigen Umstandes unverzüglich schriftlich an XEAS bekannt zu geben.
  6. Die Nutzung des Systems entbindet den Kunden nicht von einem eigenständigen Abspeichern der Passwörter. um im Fall des Ausfalles des Systems dennoch auf die einzelnen Passwörter zugreifen zu können.
  7. Die Einrichtung, Sicherung und Aufrechterhaltung einer Internetverbindung obliegt alleine der Verantwortung des Kunden, der auch die anfallenden Kosten hiefür zu übernehmen hat. Der Kunde trägt auch die Verantwortung dafür, dass allfällige im System gespeicherte Daten frei von Viren oder sonstigen schädlichen Komponenten sind. Für allfällige Schäden hiefür hat der Kunde XEAS schad- und klaglos zu halten.
  8. Weiters verpflichtet sich der Kunde eventuelle Änderungen seiner Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail-Adresse etc.) unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Eingehen einer derartigen Verständigung ist XEAS berechtigt, die Zustellung an die zuletzt bekannte Adresse vorzunehmen und gilt jede Übermittlung an diese Anschrift als dem Kunden zugegangen.

6. Wartung/Verfügbarkeit

  1. Das System ist für den Kunden 24 Stunden pro Tag an 7 Tagen in der Woche verfügbar. Das System wird von XEAS in regelmäßigen Abständen oder anlassbezogen gewartet, um die Funktionalität störungsfrei aufrecht zu erhalten.
  2. Diese Wartung erfolgt – sofern möglich – in nutzungsarmen Zeiten (möglichst zwischen 18 Uhr und 8 Uhr mitteleuropäischer Zeit).
  3. Aus vorübergehenden Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen des Systems stehen dem Kunden keinerlei Ansprüche zu. Insbesondere für Unterbrechungen oder Beeinträchtigungen des Systems, für welche XEAS nicht verantwortlich ist (insbesondere höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Hackerangriffe etc.) führen zu keinen Ansprüchen welcher Art auch immer der Kunden.
  4. XEAS stellt unter der Telefonnummer +43 664 4547717 eine Support-Hotline zur Verfügung,
    welche der Kunde bei Störungen oder Problemen montags bis freitags (ausgenommen an den gesetzlichen Feiertagen) in der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr mitteleuropäischer Zeit kontaktieren kann (es fallen Telefongebühren entsprechend dem Vertrag des Kunden mit dem Telefondienstleister an, welche von XEAS nicht zu ersetzen sind; darüber hinaus fallen keine Gebühren an). Anfragen werden je nach Dringlichkeit von XEAS bearbeitet. Aufgabe dieser SupportHotline ist die Beantwortung kurzer Fragen zum regulären Betrieb und die Annahme von Störungsmeldungen. Für derartige Leistungen wird kein gesondertes Entgelt verzeichnet, sofern der Arbeitsaufwand für diese Anfragen den bei gegenständlichen oder vergleichbaren Services üblichen Rahmen nicht übersteigen.
  5. Der Kunde wirkt bei der Feststellung von Mängeln, Problemen oder sonstigen Störungen mit. Der Kunde hat XEAS insbesondere nachprüfbare Unterlagen bzw. Informationen über die Art und das Auftreten der Abweichungen von der Leistungsbeschreibung oder über anderen Störungen zur Verfügung zu stellen und anzugeben, wie sich diese Störung äußert, auswirkt und unter welchen Umständen sie auftritt. Der Kunde verpflichtet sich weiters, XEAS die Möglichkeit eines Fernzugriffs auf seine Systeme zu gewähren.
  6. Der Kunde verpflichtet sich weiters, die von XEAS empfohlenen Maßnahmen zur Umgehung oder Bereinigung eines Fehlers unverzüglich zu übernehmen und XEAS bei Eingrenzung oder Behebung des Fehlers bestmöglich unterstützen.
  7. Aufgrund von Fehlern in Geräten oder Programmen anderer Hersteller, die beim Kunden eingerichtet bzw. installiert sind und die nicht Bestandteil der aufgrund der Vereinbarung von XEAS zu erbringenden Leistungen sind, kann keine Leistung von XEAS beansprucht werden. Gleiches gilt für Bedienungsfehler von Nutzern.

7. Entgelt und dessen Verrechnung

  1. Für die Nutzung des Systems gelten die im Vertrag (welcher durch Annahme des Anbots zustande gekommen ist) festgelegten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Entgelt pro angemeldeten Nutzer/Mitarbeiter abgerechnet.
  2. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich im Nachhein. Das Entgelt wird mittels SEPA-Lastschrift von XEAS eingezogen und verpflichtet sich der Kunde, XEAS ein entsprechendes Lastschriftmandat zu erteilen.
  3. Ausdrücklich wird Wertbeständigkeit des Entgelts vereinbart.
  4. Preisänderungen über die Wertbeständigkeit hinaus bleiben XEAS vorbehalten. Jedenfalls wenn technische oder rechtliche Erfordernisse eine Adaptierung des Systems erforderlich machen, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind, ist XEAS berechtigt, die Preise angemessen zu erhöhen.
  5. Eine Aufrechnung von Forderungen des Kunden mit dem Entgelt wird ausgeschlossen.
  6. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12% vereinbart. Der Kunde verpflichtet sich im Falle des Zahlungsverzuges weiters, XEAS die angemessenen, entstehenden Mahnspesen und anwaltlichen Kosten zu ersetzen.

8. Sperre/Insolvenz

  1. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen nicht nach, verletzt er wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag oder besteht der begründete Verdacht, dass die Nutzung des Systems durch den Kunden rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt, ist XEAS berechtigt, den Zugang des Kunden und der auf seinem Kundenkonto erfassten Nutzer zu sperren. XEAS wird den Kunden über die Sperre des Kontos und den Grund hiefür informieren. Die vertraglichen Verpflichtungen des Kunden, insbesondere zur Zahlung des Entgelts bleiben davon unbeschadet weiterhin aufrecht. XEAS behält sich das Recht vor, aus dem Vertragsverletzungen des Kunden weitere Rechte abzuleiten.
  2. Im Falle der Insolvenz des Kunden oder der Abweisung des Insolvenzantrages mangels Masse geltend die Regelungen der §§ 23, 24 IO.

9. Gewährleistung/Haftung

  1. XEAS bemüht sich, das System dem Kunden soweit als möglich störungsfrei zur Verfügung zu stellen. XEAS ist jedoch berechtigt, das System zum Zwecke der Wartung, des Tests, des Austausches, der Instandsetzung oder für andere betriebs- oder systembedingte Zwecke vorübergehend auszusetzen. Hieraus kann der Kunde keinerlei Ansprüche welcher Art auch immer ableiten.
  2. XEAS gewährt, dass die Daten auf Servern gespeichert werden, die sich ausschließlich in Europa befinden.
  3. Darüber hinaus wird jegliche Gewährleistung ausgeschlossen. XEAS übernimmt insbesondere keine Gewähr dafür, dass das System dauerhaft ohne Unterbrechung, Verzögerung oder Störung für den Kunden zugänglich ist, dass die Verbindung stets hergestellt werden kann und dass die Daten des Kunden unter allen Umständen gespeichert bleiben.
  4. Aus Angaben in Katalogen, Prospekten, Werbeschriften und schriftlichen oder mündlichen Äußerungen, die nicht in den Vertrag aufgenommen worden sind, können weder Gewährleistungsansprüche abgeleitet noch Haftungen begründet werden.
  5. XEAS haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, die Beweislastumkehr des § 1298 Abs 2 ABGB wird ausdrücklich ausgeschlossen.
  6. XEAS haftet ausdrücklich nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, hievon sind Personenschäden gesetzlich ausgenommen.
  7. Für sämtliche Schäden ist eine Haftung von XEAS ausgeschlossen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere bei Haftungen aus Verschulden bei Vertragsabschluss, unerlaubter Handlung, Unvermögen oder Unmöglichkeit der Leistung und für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter, erwartete, aber nicht eingetretene Ersparnisse, Schäden aus Software-Programmfehlern, Hackerangriffen, Schäden wegen Nichteinhaltung der technischen Voraussetzungen durch den Kunden, Datenverlust oder -beschädigung, Schäden im Zusammenhang mit Betriebsunterbrechungen des Kunden.
  8. Schadenersatzansprüche des Kunden sind darüber hinaus jedenfalls der Höhe nach begrenzt mit jenem Eurobetrag, den der Kunde im Jahr des Schadeneintritts für die Nutzung des Systems für das gesamte Jahr zu bezahlen hätte, dies gemessen an der Mitarbeiter-/Nutzeranzahl, die der Kunde zum Zeitpunkt des Schadenseintrittes angemeldet hatte.
  9. Für Schadenersatzansprüche wird eine Verjährungsfrist von einem Jahr vereinbart, diese beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Kunde Kenntnis vom Schaden hatte oder hätte haben müssen.
  10. Für Ereignisse höherer Gewalt, welche die Erbringung der vertraglichen Leistung wesentlich erschweren oder die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten von XEAS verhindern oder verunmöglichen, haftet XEAS nicht.

 

10. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Es wird eine Mindestvertragslaufzeit von einem Jahr vereinbart. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag, sofern dieser nicht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten schriftlich gekündigt wird, um ein Jahr.
  2. XEAS ist berechtigt, den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe mit sofortiger Wirkung zu beenden (außerordentliche Kündigung).
  3. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere vor, wenn der Kunde schwerwiegend gegen seine Verpflichtungen verstößt, mit Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere der Zahlungsverpflichtung, trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen in Verzug ist, ein sonstiger Umstand vorliegt, der XEAS eine Aufrechterhaltung der Vertragsbeziehung unmöglich oder unzumutbar macht oder wenn XEAS aus welchem Grund auch immer den Betrieb des Systems einstellt.

11. Änderungen

Über Änderungen der AGB wird XEAS den Kunden auf deren Webseite oder in anderer Form informieren. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Information der Änderung schriftlich zu widersprechen, sofern es eine für ihn nachträgliche Änderung darstellt. Diesfalls gilt das Vertragsverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.

12. Urheberrecht

Der Aufbau des Systems, deren Gestaltung und die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.

13. Rechtswahl/Gerichtsstand

  1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, sowie der Incoterms und der Verweisungsnormen, als vereinbart. Für Streitigkeiten ist das am Sitz der XEAS sachlich zuständige Gericht zuständig.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt an ihre Stelle eine solche Bestimmung, die der unwirksamen oder unvollständigen wirtschaftlich am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
 
 

Stand: Juli 2021